Immobilienbewertung
Wolfgang Binder
Wozu brauchen Sie einen Sachverständigen?
Sie benötigen einen Sachverständigen, wenn der Verkehrswert einer Immobilie oder eines Rechts an einem Grundstück festgestellt werden soll (beispielsweise in Scheidungsfällen, bei Erbauseinandersetzungen, bei Verkaufs- oder Beleihungsabsichten oder zur Vermögensübersicht), wenn ein bereits vorhandenes Gutachten durch einen zweiten Sachverständigen überprüft werden soll, wenn eine unabhängige fachliche Beratung, Stellungnahme oder Information benötigt wird. Qualifizierte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie haben Ihre Qualifikation gegenüber unabhängigen Institutionen nachgewiesen und unterliegen deren Aufsicht.
Nur ein Sachverständiger, der über örtliche Markterfahrung verfügt, kann Sie kompetent beraten.
Unsere Bürors finden Sie in den Räumen des architekturbüros a+b, Weinstadt.
Unsere Leistungen
- fachliche Kompetenz
- qualifizierte Gutachtenerstattung
- gewissenhafte Ausarbeitung
- zuverlässige Auftragsabwicklung
- unabhängige, objektive Bewertung und Beratung
Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB
(z.B. bei Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen, Vermögensaufteilungen und Vermögensübertragungen, Finanzierungen, Differenzen mit dem Finanzamt)
Beleihungswertermittlung (§16 PfandBG)
entsprechend den institutsgültigen Beleihungswertrichtlinien
Discounted Cashflow Method (DCF)
Residualwertverfahren
Mietgutachten
Schiedsgutachten
Gutachten nach § 5 WiStG
Stellungnahmen zu Gutachten Dritter
Beratung und gutachterliche Beurteilung
(insbesondere im Rahmen von Kauf oder Verkaufsentscheidungen)
Die Vergütung der erbrachten Leistungen orientiert sich an der vom Gesetzgeber vorgegebenen Honorartabelle für Verkehrswertgutachten (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, §34 Abs. 1 HOAI). Im Einzelfall ist eine abweichende Honorarvereinbarung möglich.